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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines: Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" bilden einen integrierten Bestandteil jeder zwischen Auftraggeber und Heimatwerbung GmbH getroffenen Vereinbarung. Mit Auftragserteilung hat der Auftraggeber die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Auftragsbestätigung: Aufträge werden nur in schriftlicher Form entgegengenommen. Die Annahme oder Ablehnung erfolgt schriftlich. Abänderungen von Aufträgen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Gewährleistung und Folgeschäden: Die Heimatwerbung GmbH gewährleistet die ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung der Plakatierung. Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen können nur während der Dauer des Anschlages geltend gemacht werden.

Höhere Gewalt, wie Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungseinflüsse wie Stürme-, Kälte- und Regenperioden etc. entbinden den Auftragnehmer von jeder Haftung. Die Geltendmachung von Folgeschäden gilt als ausgeschlossen, ausgenommen den Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistungen durch den Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für die Produktionskosten von Plakaten. Eine Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg wird ausgeschlossen.

4. Betriebsdauer: Die Heimatwerbung GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die nach dem Auftrag mit den Ankündigungen versehenen Objekte während der vereinbarten Laufzeit ununterbrochen im Betriebe stehen und dass die Ankündigungen ununterbrochen sichtbar sind. Für eventuell beschädigte oder nicht rechtzeitig ausgetauschte Ankündigungen leistet der Auftragnehmer keinen Ersatz. Einschränkungen oder Störungen vorübergehender Natur, welcher Art und aus welchem Grund auch immer, berühren den Ankündigungsauftrag nicht und berechtigen den Auftraggeber nicht, einen Teil des Ankündigungsentgeltes zurückzuverlangen bzw. sonstige Ersatzleistungen zu fordern oder eine Schadloshaltung zu verlangen.

5. Umsetzen von Plakaten: Es ist der Heimatwerbung GmbH gestattet, wegen besserer Ausnützung der Anschlagflächen bzw. einer Optimierung der Standortqualität, die Standorte zu verändern und Umsetzungen vorzunehmen. Die Versetzung der Plakate muss zumindest in der gleichen oder in einer höherwertigen Kategorie erfolgen.

6. Ersatzplakate: Die zum Anschlag, zur Instandhaltung und zum Umsetzen notwendigen Plakate sind der Heimatwerbung GmbH vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Bei allfälliger durch Mangel an Plakaten verursachter unvollkommener Plakatierung trägt die Heimatwerbung GmbH keine Verantwortung.

7. Laufzeit und Aushangdauer: Eine Gewährleistung für die Durchführung der Plakatierung an einem bestimmten Tag kann nicht abgegeben werden. Jeder Plakatierungsauftrag wird zu den im jeweils aktuellen Plakatkalender der Heimatwerbung GmbH genannten Terminen ausgeführt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Plakate inklusive einer 15%-igen Überlieferung zeitgerecht spätestens eine Woche vor Klebebeginn angeliefert werden.

Die Heimatwerbung GmbH garantiert für jedes gebuchte Plakat mindestens die vereinbarte Aushangdauer. Die Klebung der Plakate erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter der Heimatwerbung GmbH bzw. durch von ihr Beauftragte.

8. Farbveränderungen: Für Veränderungen von Plakaten in der Farbe infolge Verwendung bestimmter Druckfarben oder infolge von Witterungseinflüssen wird keine Haftung übernommen.

9. Behördliche Vorschriften: Die Verantwortung für Form und Inhalt der Plakate sowie für die Beachtung behördlicher Vorschriften trägt allein der Auftraggeber. Die Heimatwerbung GmbH ist berechtigt, von einem bereits angenommenen Auftrag zurückzutreten, wenn bei Annahme des Auftrages Form und Inhalt des Plakates dem Auftragnehmer unbekannt waren und diese gegen die guten Sitten, behördliche Vorschriften etc. verstoßen. In einem solchen Fall ist vom Auftraggeber dennoch die volle Plakatierungsgebühr zu bezahlen.

10. Beschlagnahme von Plakaten: Bei Beschlagnahme von Plakaten, aus welchem Grunde auch immer, hat der Auftraggeber die volle Plakatierungsgebühr zu bezahlen. Allfällige Kosten für das Entfernen oder Überkleben der beschlagnahmten Plakate hat der Auftraggeber zu tragen.

11. Ablehnung durch Behörden: Sollten die Anbringung oder das Verbleiben von Ankündigungen durch die zuständige Behörde oder durch die Besitzer des Objektes, aus welchem Grunde immer, abgelehnt bzw. eingestellt werden oder das Verfügungsrecht der Heimatwerbung GmbH über das Ankündigungsobjekt aufhören, so erlischt jedes diesbezügliche Übereinkommen. Der Auftraggeber hat keinerlei Recht auf Ersatzansprüche, doch wird ihm in einem solchen Fall - außer bei Beschlagnahme von Plakaten - der eventuell vorausbezahlte Teil des Ankündigungsentgeltes rückvergütet.

12. Konkurrenzausschluss: Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.

13. Plakatlieferung: Die Lieferung der vereinbarten Zahl von Plakaten und Ersatzplakaten (15 % des Auftragsvolumens) hat spätestens eine Woche vor Plakatierungsbeginn gemäß Plakatkalender frei Haus, verzollt und bei größeren Mengen auf Paletten an das Lager der Heimatwerbung GmbH zu erfolgen. Bei verspäteter Lieferung wird die volle Laufzeit berechnet. In diesem Falle kann eine termingerechte und vollständige Auftragserfüllung nicht gewährleistet werden. Eine dadurch bedingte verspätete Klebung hat keine Verlängerung der Laufzeit zur Folge.

14. Wahlen und Volksbefragungen: Die Heimatwerbung GmbH behält sich das Recht vor, bei Abhaltung von Wahlen (zum Gemeinderat, Landtag, Nationalrat etc.) bzw. bei Volksbefragungen oder ähnlichem, erteilte Aufträge, soweit es unbedingt erforderlich ist, zu reduzieren bzw. zu stornieren, ohne dass hieraus der Auftraggeber Schadenersatzansprüche ableiten könnte.

15. Außerordentliche Kosten: Kosten für besondere Leistungen, z.B. Verpackungsmaterial, Zoll, Versandkosten, Aufkleben von Streifen, Plakatierungen außerhalb des regelmäßigen Klebeganges, Rücksendungen nicht verbrauchter Plakate etc., hat der Auftraggeber zu tragen.

16. Weitergabe von Werbeflächen: Eine Untervermietung oder Weitergabe gebuchter Werbeflächen an Dritte ist nicht gestattet.

17. Kollektivplakate: Für Kollektivplakate (Plakate, die für mehrere Produkte und Marken oder Leistungen mehrerer Unternehmungen werben) kann ein Aufschlag bis zu 200 % verrechnet werden.

18. Plakatformate: Für Plakate ab dem 16/1 Bg.-Format wird zur genauen Auftragsdurchführung eine Klebeskizze erbeten. Bei Plakatformaten, die nicht den Abmessungen der Ö-Norm A 1001 entsprechen, ist mit einem zusätzlichen Aufwand für Klebe- und Papierkosten zu rechnen.

19. Zuschläge für Großplakate: Für Plakate ab 8/1-Bogen, deren Teile kleiner als 2/1 Bg. sind oder welche Sonderklebungen bedingen, wird ein Zuschlag von 20% berechnet. Plakate, die im Hochformat bestellt, jedoch im Querformat geliefert werden oder umgekehrt, können in der Regel aus Gründen der Einteilung nicht affichiert werden. Die Verrechnung der bestellten Plakate wird jedoch nach Auftrag vorgenommen.

20. Papierqualität: Allen Plakataufträgen liegt die Standardpapierqualität eines holzfreien, einseitig glatten Plakatpapiers mit einem Gewicht von mindestens 100 und höchstens 115g/m2 zugrunde. Bei durchscheinendem Plakatpapier werden Kosten für Unterlagspapier zusätzlich zu den Klebekosten verrechnet.
City Light-Plakate müssen in einem Stück geliefert werden. Die Standardpapierqualität für ein City Light-Plakat ist ein gestrichenes Offsetpapier, weiß, matt, holzfrei, mit einem Gewicht von mindestens 120g/m2 und höchstens 170g/m2.

21. Nicht verwendete Plakate: Die nicht verwendeten Plakate gehen, wenn nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, in das Eigentum der Heimatwerbung GmbH über.

22. Erhebung des Werbeaufwandes: Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Stückzahl der für den Auftraggeber zum Aushang gebrachten Plakate mit Angabe des Formates und der gebuchten Kategorie/Kontakte zum ausschließlichen Zweck der Werbeaufwanderhebung einschlägigen Instituten, die sich mit der Erhebung des Werbeaufwandes in sämtlichen klassischen Medien befassen, mitzuteilen.

23. Datenschutz: Im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und der Heimatwerbung GmbH werden nachstehend angeführte Daten wie Titel, Name, Anschrift zum Zwecke einer Kundenevidenz, Zusendung von Informationsmaterial und für das Rechnungswesen über den Auftraggeber gespeichert. Die Übermittlung der angegebenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Zahlungsverkehrs. Jede andere Form der Übermittlung bedarf der gesonderten Zustimmung des Auftraggebers. Die persönlichen Daten des Auftraggebers werden nur, soweit es gesetzlich zulässig ist, verwendet und weitergegeben.

24. Tarife: Maßgeblich für die Berechnung sind die zur Zeit der Durchführung des Auftrages gültigen Tarife. Tarifänderungen sind immer vorbehalten. Alle Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer und Werbeabgabe, wenn nicht anders vereinbart, zahlbar im Vorhinein, netto Kassa ohne Skonto. Es werden nur an die Heimatwerbung GmbH direkt geleistete Zahlungen anerkannt.

25. Zahlungsbedingungen: Die Heimatwerbung GmbH behält sich vor, bei Erstbestellung von Neukunden eine 100%ige Vorauszahlung des Gesamtauftragswertes zu verlangen, fällig bei Auftragserteilung. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankmäßige Verzugszinsen in An- rechnung gebracht. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen steht der Heimatwerbung GmbH das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen bzw. die Ankündigung nach Setzung einer Nachfrist von 3 Tagen ohne weitere Mahnfrist sofort zu entfernen bzw. die Plakate zu überkleben, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist. Der Auftraggeber verpflichtet sind, für den Fall des Zahlungsverzuges, dem Auftragnehmer den ihm hierdurch entstandenen Schaden, insbesondere die durch eine außergerichtliche Eintreibung entstandenen Kosten, zu ersetzen.

26. Stornobedingungen: Aufträge können nur bis spätestens 8 Kalenderwochen vor Klebebeginn, der durch den jeweils aktuellen Plakatkalender der Heimatwerbung GmbH bzw. bei City Light-Buchungen durch Starttag gemäß Auftragsbestätigung definiert ist, gebührenfrei storniert werden. Die Berechnung der Wochenfrist erfolgt tageweise, d.h. fällt der Klebebeginn an einen Samstag so endet die gebührenfreie Stornomöglichkeit am Freitag um 24.00 Uhr.

Bei Auftragsrücktritten zwischen der 8. Und 7. Woche vor Klebebeginn wird eine Stornogebühr von 10%, zwischen der 6. und 5. Woche vor Klebebeginn eine Stornogebühr von 20%, zwischen der 4. und 3. Wochen vor Klebebeginn eine Stornogebühr von 40%, bei Auftragsrücktritten ab 2 Wochen vor Klebebeginn wird eine Stornogebühr von 100%, jeweils der Brutto-Auftragssumme ohne Werbeabgabe in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei Teilstorni für den stornierten Auftragsteil.

Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Termin des Einlangens des Schreibens beim Auftragnehmer. Die Stornierung kann per Post, Fax oder Email mitgeteilt werden.

Falls der Auftrag erst innerhalb von 4 Wochen vor Klebebeginn gebucht wird, so kann eine gebührenfreie Stornierung innerhalb von 48 Stunden ab Buchung erfolgen. Ein Auftragsrücktritt nach dieser Frist zieht die Verrechnung einer Stornogebühr von 40%, bei Auftragsrücktritten ab der 2. Woche vor Klebebeginn wird eine Stornogebühr von 100% in Rechnung gestellt.

Bereits entstandene Produktionskosten sind in allen Fällen vollständig zu bezahlen.

27. Vergebührung des Vertrages: Eine eventuell gesetzlich vorgeschriebene Vergebührung des Vertrages geht zulasten des Auftraggebers.

28. Erfüllungsort: Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Teile ist der Sitz der Heimatwerbung GmbH.